Umgang mit Kindern, die während der Schwangerschaft verstorben sind

Viele junge Paare wünschen sich ein gemeinsames Kind. Doch nicht jede Schwangerschaft führt zu einem glücklichen Ende. Manchmal sterben Kinder bereits während der Schwangerschaft. Wiegt das tote Kind 500 Gramm und mehr, gilt es als Totgeburt und darf von den Eltern bestattet werden. Was ist, wenn es weniger wiegt? Wie wird in Deutschland nach dem Bestattungsrecht mit den nicht bestattungspflichtigen Kindern umgegangen? Hier besteht Handlungsbedarf.

Referent:

Pater Klaus Schäfer SAC, Klinikseelsorger, Universitätsklinikum Regensburg

Veranstaltungsnr. 3-28300
Datum Di 21.12.2021, 19.00 Uhr
Ort Hofstetten, Apostolatshaus der Pallottiner
Veranstalter Apostolatshaus Hofstetten
Anmeldung Apostolatshaus Hofstetten; Tel. 09462-95032 exerzitienhaus-hofstetten@pallottiner.org

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