Viele junge Paare wünschen sich ein gemeinsames Kind. Doch nicht jede Schwangerschaft führt zu einem glücklichen Ende. Manchmal sterben Kinder bereits während der Schwangerschaft. Wiegt das tote Kind 500 Gramm und mehr, gilt es als Totgeburt und darf von den Eltern bestattet werden. Was ist, wenn es weniger wiegt? Wie wird in Deutschland nach dem Bestattungsrecht mit den nicht bestattungspflichtigen Kindern umgegangen? Hier besteht Handlungsbedarf.
Referent:
Pater Klaus Schäfer SAC, Klinikseelsorger, Universitätsklinikum Regensburg
Veranstaltungsnr. | 3-28300 |
Datum | Di 21.12.2021, 19.00 Uhr |
Ort | Hofstetten, Apostolatshaus der Pallottiner |
Veranstalter | Apostolatshaus Hofstetten |
Anmeldung | Apostolatshaus Hofstetten; Tel. 09462-95032 exerzitienhaus-hofstetten@pallottiner.org |